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31. August 2022 11:24

Der Bundesrat will Kinder und Jugendliche in der Schweiz konsequent vor Tabak schützen

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Tabakproduktegesetzes betreffend «Kinder ohne Tabak» eröffnet. Er will die von der Volksinitiative geforderten Werbeeinschränkungen konsequent umsetzen, damit schädliche Tabakwerbung Kinder und Jugendliche nicht mehr erreicht. Die Initianten begrüssen den Vorschlag des Bundesrates im Sinne eines wirksamen Jugendschutzes. Nun ist es am Parlament, die Bestimmungen der Umsetzung zu beraten und den Volkswillen möglichst rasch umzusetzen, um die gesunde Entwicklung unserer Kinder zu fördern und sie endlich vor Tabakwerbung zu schützen.

Am Mittwoch, 31. August 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Umsetzung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» (Kinder ohne Tabak) eröffnet. Das Verbot von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht (Art. 118, Abs. 2, Bst. b BV), soll im neuen Tabakproduktegesetz umgesetzt werden. Das Initiativkomitee und die Trägerorganisationen begrüssen den Vorschlag des Bundesrates, Tabakwerbung konsequent einzuschränken. Denn die mit der Volksabstimmung angenommenen Werbeeinschränkungen sind ein entscheidender Schritt in der Tabakprävention. Eine Mehrheit der Rauchenden hat vor dem 18. Lebensjahr mit Tabak begonnen und riskiert, langfristig abhängig zu werden und zu erkranken. Mit der Umsetzung von “Kinder ohne Tabak” steigen die Chancen, dass Jugendliche überhaupt nicht erst mit dem Rauchen beginnen. Denn Tabakkonsum führt jährlich zu 9'500 vermeidbaren Todesfällen und ist unbestritten der grösste Risikofaktor für eine Vielzahl von chronischen Erkrankungen. Tabakwerbung hat nachweislich gerade auf Minderjährige grossen Einfluss.

Rasche Umsetzung im Tabakproduktegesetz gefordert

Das deutliche Abstimmungsergebnis war ein starkes Zeichen der Schweizer Stimmbevölkerung an Bundesrat und Parlament: der Schutz der Gesundheit und insbesondere derjenige unserer Kinder sind klar höher zu gewichten als wirtschaftliche Partikularinteressen. Mit der Umsetzung der Volksinitiative kommt die Schweiz endlich einen wichtigen Schritt vorwärts in der Tabakprävention. Nun ist es am Parlament, dem Willen von Volk und Kantonen zu entsprechen und die Bestimmungen ohne Verzug zu erlassen. Schade finden wir, dass in der Vernehmlassung noch nicht konkret auf eine weitere Forderung der Volksinitiative, nämlich die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (Art. 41 Abs. 1, Bst. g BV) eingegangen wird.

Trägerorganisationen setzen sich für eine Umsetzung im Sinne des Volkswillens ein

Dank «Kinder ohne Tabak» kann endlich eine der wirksamsten Massnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabak in der Schweiz im Tabakproduktegesetz verankert werden. Die breite Trägerschaft der Volksinitiative, die gesamte Ärzteschaft, die grossen Gesundheitsorganisationen sowie Sucht-, Sport- und Jugendverbände und zahlreiche weitere Organisationen werden den Prozess eng begleiten und dem Volkswillen bei Bedarf Nachdruck verschaffen.

Kontakt

  • Sandra Hügli, mfe - Haus- und Kinderärzte Schweiz, sandra.huegli@hausaerzteschweiz.ch, 078 920 24 05
  • Claudia Künzli, Lungenliga Schweiz c.kuenzli@lung.ch, 031 378 20 57
  • Franziska Lenz, Krebsliga Schweiz franziska.lenz@krebsliga.ch, 031 389 93 17
  • Markus Meury, Sucht Schweiz mmeury@suchtschweiz.ch, 021 321 29 63