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17. November 2022 10:45

Der Bundesrat möchte den Willen von Volk und Ständen zu Recht konsequent umsetzen

Der Bundesrat hat mit dem Vernehmlassungsentwurf zur Revision des Tabakproduktegesetzes eine konsequente Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» vorgelegt. Er stellt damit sicher, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr von Tabakwerbung erreicht werden können. Und folgt so dem Willen der Bevölkerung, die am 13. Februar 2022 ein klares Verdikt zum kürzlich beschlossenen Tabakproduktegesetz gesprochen hat: absolut ungenügend!

Jährlich ereignen sich in der Schweiz 9'500 tabakbedingte Todesfälle. Dies ist die grösste vermeidbare Todesursache. Die Mehrheit der Rauchenden hat vor dem 18. Lebensjahr mit dem Tabakkonsum begonnen und Tabakwerbung hat nachweislich einen grossen Einfluss darauf.

Das Parlament hat diese Problematik im Kern anerkannt, indem es ein Verkaufsverbot von Tabakprodukten für unter 18-Jährige im neuen Tabakproduktegesetz eingeführt und diverse Formen der Werbung verboten hat. Es hat aber in dieser Alibiübung genau jene Tabakwerbung weiterhin erlaubt, die besonders viele Jugendliche erreicht: an Festivals, in (Gratis-)Zeitungen und im Internet/in den sozialen Medien.

Das Tabakproduktegesetzt schützt Kinder und Jugendliche nicht

Volk und Stände haben am 13. Februar eine klare Antwort gegeben: Kinder ohne Tabak! Im Klartext: Tabakwerbung darf Kinder und Jugendliche nicht mehr erreichen.

Der Entscheid von Volk und Ständen war ein klares Votum: das neue Tabakproduktegesetz ist absolut ungenügend. Es war offensichtlich, dass entgegen der Behauptungen der Gegnerschaft die Tabakwerbung genau dort sichtbar geblieben wäre, wo sie Kinder und Jugendliche am besten erreicht. Wirtschaftliche Partikularinteressen wurden im Parlament höher gewichtet als der Schutz der Gesundheit unserer Jugend – Volk und Stände aber priorisieren den Jugendschutz.

Angesichts dieser Tatsachen ist es mehr als befremdlich, wenn die Gegner der Initiative gebetsmühlenhaft behaupten, mit diesem ungenügenden Tabakproduktegesetz seien die Anliegen der Initiative erfüllt. "Es ist ein demokratiepolitischer Skandal, dass die Gegner des Jugendschutzes den Entscheid von Volk und Ständen einfach ausblenden," sagt Hans Stöckli, Präsident von Kinder Ohne Tabak.

Initianten begrüssen die Vorlage des Bundesrates

Mit der Umsetzung von «Kinder Ohne Tabak» macht die Schweiz endlich einen wichtigen Schritt vorwärts in der Tabakprävention. Die Gesundheitsorganisationen haben sich seit Jahrzehnten für dieses Anliegen eingesetzt und wir anerkennen, dass der Bundesrat mit seinem Vernehmlassungsentwurf den besten Weg sucht, um Art. 118, Abs. 2, Bst. b der Bundesverfassung umzusetzen. Wir erachten die Volksinitiative in den meisten Punkten als adäquat umgesetzt und werden uns für diese Vorlage einsetzen.

Enttäuscht sind wir darüber, dass in der Vernehmlassung noch nicht konkret auf eine weitere Forderung der Volksinitiative eingegangen wird: die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (Art. 41 Abs. 1, Bst. g BV).

Kontakt

  • Sandra Hügli, mfe - Haus- und Kinderärzte Schweiz, sandra.huegli@hausaerzteschweiz.ch, 078 920 24 05
  • Claudia Künzli, Lungenliga Schweiz c.kuenzli@lung.ch, 031 378 20 57
  • Franziska Lenz, Krebsliga Schweiz franziska.lenz@krebsliga.ch, 031 389 93 17
  • Markus Meury, Sucht Schweiz mmeury@suchtschweiz.ch, 021 321 29 63