Auch nach der Diskussion im Ständerrat - der Volkswille bleibt in Gefahr!
Tabakwerbung: Ständerat handelt bei der Presse, lässt Verkaufsförderung und Sponsoring aber weiterhin zu. Der Ständerat hat heute, in der Debatte zur Teilrevision des Tabakproduktegesetzes (23.049), seine Aufgabe, die Volksinitiative Kinder ohne Tabak umzusetzen, nur teil-weise erfüllt. Während er verhindern möchte, dass Tabakwerbung in Presseerzeug-nissen Kinder und Jugendliche erreicht, streicht er entgegen des Verfassungsauftrags Regelungen bei der Promotion oder Zigarillos. Auch beim Sponsoring von Festivals gewährt er grosszügigen, verfassungswidrigen Spielraum.
«Werbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, ist verboten. Wenn wir es so umsetzen, wie die knappe Kommissionsmehrheit das möchte, dann weigern wir uns einfach - und zwar in einer für die Bevölkerung offensichtlich zentralen Frage unserer Gesundheit -, einen Verfassungstext umzusetzen.» Das engagierte Votum von Pirmin Bischof brachte zumindest in der Frage, ob weiterhin Werbung in der gedruckten Presse erlaubt sein soll, Klarheit – sein Minderheitsantrag fand eine Mehrheit, der Verfassungsauftrag muss in diesem Punkt eindeutig umgesetzt werden.
Abwege bei der Verkaufsförderung und Sponsoring
Anschliessend fiel das Plenum leider in alte Muster zurück, und folgte in entscheidenden Punkten weder dem Bundesrat noch den Forderungen der Volksinitiative. Der Ständerat widerspricht damit klar dem Volkswillen:
Die Verkaufsförderung interpretierte die Ratsmehrheit nicht als Werbung, was kaum zu verstehen ist, wenn man sich die allseits bekannten Hostessen und Direktverkäufer vor Augen hält.
Beim Sponsoring gibt sich eine Mehrheit des Rates der Illusion einer grossen Zauberwand an Grossanlässen hin – hinter welcher die Tabaksponsoren so weitermachen wie bisher.
Diese Entscheide gilt es im Nationalrat zu korrigieren: Promotion und Sponsoring sind nicht nur «irgendeine» Form von Werbung, nein, es sind hocheffiziente Formen von Werbung. Die Verfassung will, dass diese Werbung Kinder und Jugendliche nicht erreicht.
Die Farce am Rande der Debatte: Zigarren und Zigarillos will der Rat von der Regulierung explizit ausnehmen, als ob diese keinen Tabak beinhalten würden. Eine «Lex Villiger», wie es Ständerat Hans Stöckli treffend nannte.