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14. November 2023 18:47

Es gilt Jugendschutz vor wirtschaftlichen Interessen!

Die Gesundheitskommission des Nationalrats muss Farbe bekennen. Am Donnerstag wird sie letztmals in der alten Besetzung über das Tabakproduktegesetz diskutieren. Es gilt, den Verfassungsauftrag der Volksinitiative „Kinder ohne Tabak“ umzusetzen. Volk und Stände haben die Initiative am 13. Februar 2022 klar angenommen.

Wegen des zahnlosen Tabakproduktegesetz brachten die Gesundheitsorganisationen die Volksinitiative „Kinder ohne Tabak“ zur Abstimmung, womit nun ein klarer Verfassungsauftrag besteht. Das Parlament hat sich mit dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung immer schwergetan. Es brauchte eine Volksinitiative und den Umweg über das JA von Volk und Ständen, um korrigierend einzugreifen. Es wäre nun an der Zeit, dass die Kommission erkennen würde, dass sie nunmehr in der Pflicht steht, endlich den neuen Verfassungsauftrag korrekt umzusetzen, ohne Wenn und Aber.
Bereits der Ständerat hat entgegen diesem Auftrag von Volk und Ständen dem konsequenten Umsetzungsvorschlag des Bundesrats wieder die Zähne gezogen. So soll weiterhin mobiles Verkaufspersonal beim Quartierfest oder im Restaurant in Anwesenheit von Kindern Tabakprodukte anpreisen dürfen. Auch für Zigarillos und an Festivals möchte der Ständerat entgegen der Verfassungsbestimmung Ausnahmen zulassen.
Werbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, ist verboten
Diesen klaren Verfassungstext umzusetzen, ist im Zuge der Revision des Tabakproduktegesetzes die Aufgabe des Parlaments. Wer hier Abstriche macht, stellt sich klar gegen eine für die Bevölkerung offensichtlich zentrale Frage unserer Gesundheit. Bundesrat und Verwaltung haben in der Botschaft festgehalten, was konkret umzusetzen ist:

  • Keine Tabakwerbung in der gedruckten Presse
  • Keine Promotion und kein Sponsoring für Tabak, denn das sind hocheffiziente Formen von Werbung.
  • Keine «Lex Villiger» für Zigarren und Zigarillos - dies sind offensichtliche Tabakprodukte und sie können von keinerlei Regulierung ausgenommen werden.

Volk und Stände haben entschieden, dass Tabakwerbung Kinder und Jugendliche nicht erreichen soll. Wir laden die Gesundheitskommission des Nationalrates ein, dies im Tabakproduktegesetz eindeutig festzuhalten.