Keine Tabakwerbung für Minderjährige - Wird die Nationalratskommission den Willen des Volkes achten?
Am Donnerstag, 17. Oktober berät die Gesundheitskommission des Nationalrats, ob sie Volk und Ständen folgen will, die vor über zwei Jahren beschlossen haben, dass jede Art von Tabakwerbung verboten werden soll, die Minderjährige erreicht. Eine Kommissionsmehrheit weigerte sich im ersten Anlauf noch, die Bestimmungen auf Promotionsaktionen und Sponsorings anzuwenden. Für Verfassungsexpert:innen ist dies ein klarer Verstoss.
Jede Art von Werbung
Vor der Abstimmung über die Volksinitiative “Kinder ohne Tabak” waren sich Initianten, Bundesrat und Gegner einig: Ein Ja bedeutet das Aus für JEDE Art von Werbung, inklusive Promotionen und Sponsoring, die Minderjährige erreichen kann. Davon will die unterlegene Gegnerschaft nun nichts mehr wissen. Ihre Vertreter:innen in der Kommission wollen hochwirksame Werbeformen wie Verkaufsförderung durch mobiles Personal (siehe Beispiel) oder Tabak-Sponsoring für Festivals weiterhin zulassen, auch wenn Minderjährige anwesend sind.
Verfassungsrechtlich eindeutig
Die renommiertesten Verfassungsrechtler sagen:
- Der Volkswille war eindeutig.
- Es wurde über klare und eindeutige Verfassungsvorschläge abgestimmt.
- Die Folgen wurden vom Bundesrat in der Botschaft zur Abstimmung unmissverständlich aufgezeigt.
- Das Volk hat Ja gesagt, in voller Kenntnis der Auswirkung auf die “Wirtschaftsfreiheit” der Tabakindustrie.
- Der Bundesrat hat dem Parlament einen verfassungskonformen Umsetzungsvorschlag vorgelegt.
- Es gibt keinen Grund für das Parlament, den von Volk und Ständen angenommenen klaren Auftrag durch eine relativierende Umsetzung zu verwässern.
- Bleibt die Mehrheit der Kommission bei ihrer Haltung, verletzt sie vorsätzlich die Verfassung.
Die Gesundheitskommission des Nationalrates muss sich nun zwischen dem Souverän (Volk und Stände) und der Tabakindustrie entscheiden.