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24. Mai 2023 16:29

Bundesrat für konsequente Umsetzung

Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft an das Parlament eine angemessene Umsetzung der am 13. Februar 2022 von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» vor. Printmedien, Kioske und Festivals werden künftig frei von Tabakwerbung sein, online wird weder Werbung noch Erwerb ohne Alterskontrolle möglich sein. Das Parlament ist nun angehalten, die Vorlage rasch umzusetzen, damit die Flut an Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte für Kinder und Jugendliche gebremst werden kann.

Der Verein «Kinder ohne Tabak» sieht die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» in der vom Bundesrat präsentierten Gesetzesrevision in den zentralen Punkten adäquat umgesetzt. Die vorgeschlagenen Lösungen sind nachvollziehbar. Das Zugeständnis des Bundesrates an die in der Abstimmung unterlegenen Wirtschafts-, Werbe- und Tabakverbände, gewisse Formen von Onlinewerbung und -käufen weiterhin zuzulassen, darf nicht dazu missbraucht werden, das Gesetz in der Praxis auszuhebeln: Accounts und Paywalls solcher Seiten müssen definierte Standards erfüllen.

Fördermassnahmen fehlen

Leider hat sich der Bundesrat zum zweiten Punkt der Volksinitiative, der Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, bislang nicht zu den konkreten Vorschlägen der Initiantinnen und Initianten[1] geäussert oder eigene Vorschläge zur Umsetzung präsentiert.

Regeln müssen kontrolliert werden

Der Bundesrat delegiert in seinem Entwurf die Kontrolle weitgehend an die Kantone, ausser für die Kontrollen im Internet. Für die Initiantinnen und Initianten steht fest, dass Bund und Kantone zur Durchsetzung der Regeln proaktiv Kontrollen durchführen müssen. Zudem müssen festgestellte Verstösse konsequent bestraft werden. Die Strafen müssen dabei Grösse und Umsatz der gebüssten Unternehmen berücksichtigen.

Parlament hat Umsetzung des Volkswillens in der Hand

Mit der Botschaft des Bundesrates zu «Kinder ohne Tabak» kann endlich eine der wirksamsten Massnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabak in der Schweiz im Tabakproduktegesetz verankert werden. Die breite Trägerschaft der Volksinitiative, die gesamte Ärzteschaft, die grossen Gesundheitsorganisationen sowie Sucht-, Sport- und Jugendverbände und zahlreiche weitere Organisationen werden den parlamentarischen Prozess eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass der von Volk und Ständen beschlossene Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung konsequent umgesetzt wird.


[1] Förderung der Lebens- und Gesundheitskompetenzen im Rahmen des Lehrplans 21, Ausserschulische Kurse/Programme/Projekte für Schüler:innen, Förderung von Jugendvereinen und -verbänden, usw.