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4. Juni 2025 10:52

Parlament setzt die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» um

Die Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» hat im Parlament heute einen versöhnlichen Abschluss gefunden. Zwar wurde der Verfassungsauftrag nicht in allen Punkten vollumfänglich erfüllt, doch eine Mitte-Links-Mehrheit hat tragfähige Kompromisse gefunden, die auch für die Trägerschaft der Initiative akzeptabel sind.

Mit der Rückweisung des Tabakproduktegesetzes 2016 war klar, dass die Neuauflage mit dem 2. Entwurf 2018 aus Sicht des Jugendschutzes ungenügend sein wird. Darum hat sich eine Allianz aus über 50 Organisationen zusammengeschlossen, um mit der Volksinitiative einen Kurswechsel zu erreichen. Als im Frühjahr 2021 ein möglicher Kompromiss im Ständerat scheiterte, brachte die Trägerschaft die Volksinitiative zur Abstimmung, die 2022 von Volk und Ständen deutlich angenommen wurde.

Dank dem klaren Verfassungsauftrag konnte nun der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor der Tabakwerbung erheblich verbessert werden.

Mit dem heutigen Parlamentsbeschluss wird der Gesetzgebungsauftrag von Volk und Ständen in knapp genügender Form umgesetzt. Werbung für Tabakprodukte ist künftig in den meisten Kanälen, die Kinder und Jugendliche erreichen könnten, verboten oder stark eingeschränkt. Dazu gehören zusätzlich zu den bereits beschlossenen Verboten für Plakat- und Kinowerbung neu auch Gratiszeitungen, die Tagespresse, Onlinewerbung, Werbung an Verkaufsstellen sowie Verkaufsförderung und Sponsoring.

Ein grosser Wermutstropfen bleibt die unlogische Ausnahme für die Verkaufsförderung von Zigarren und Zigarillos. Diese Produkte dürfen weiterhin beworben werden, sofern sich die Werbung nur an Erwachsene richtet. Es gilt nun dafür zu sorgen, dass mit der Verordnung klar geregelt wird, dass auch die Werbetätigkeiten für Zigarren und Zigarillos Kinder und Jugendliche nicht erreichen dürfen.

Kompromisse aus der politischen MItte

Die Trägerschaft dankt insbesondere den Parteien von SP, Grünen, Grünliberalen und EVP für ihre konsequente Unterstützung. Anerkennung verdient aber auch die Mitte, die sich nach anfänglicher Ablehnung der Initiative konstruktiv in die Kompromisssuche einbrachte. Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner brachte es treffend auf den Punkt:

„Für uns ist klar, dass die Umsetzung verfassungskonform erfolgen muss, auch wenn nicht alle Mitglieder unserer Fraktion begeistert oder überzeugt sind.“

Diese Haltung steht exemplarisch für politische Verantwortung und Respekt gegenüber dem Volkswillen.

Ganz anders präsentierten sich hingegen SVP und FDP. Beide Parteien haben sich mit wenigen Ausnahmen im gesamten Gesetzgebungsprozess kaum bewegt und zahlreiche Ausnahmeregelungen gefordert. Umso problematischer ist es, dass beide Parteien vor den Wahlen 2023 beträchtliche Parteispenden von der Tabakindustrie erhalten haben.

Nächste Schritte: Umsetzung in Verordnungen

Tabakwerbung darf Minderjährige nicht mehr erreichen. Dieser Paradigmenwechsel wurde nach der Verfassung nun in der Gesetzesvorlage umgesetzt. Nun geht es an die Umsetzung auf Verordnungsstufe. Die Trägerschaft der Initiative wird sich aktiv dafür einsetzen, dass auch hier der verfassungsmässige Auftrag konsequent umgesetzt wird.