
SGK-S will verfassungswidrige Sonderregelung für Zigarillos, Presse und mobiles Verkaufspersonal
Die Mehrheit der Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) hat es verpasst, die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» korrekt umzusetzen. Sie beantragt bei den drei Differenzen zum Nationalrat die von der Tabaklobby geforderten Schlupflöcher und verfassungswidrige Ausnahmen.
Mit der Annahme der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» im Februar 2022 haben Volk und Stände sich für einen Paradigmenwechsel ausgesprochen. Der Gesetzgeber muss neu jede Art von Tabakwerbung verbieten, welche die Minderjährige erreicht. Die Mehrheit Gesundheitskommission hat jedoch heute bei der Beratung der letzten Differenzen diese Verfassungsbestimmung in allen Punkten ignoriert. Die Kommission spricht sich für unbegründete Ausnahmeregelungen beim mobilen Verkaufspersonal, den Zigarillos und in der Presse aus.
Die Trägerschaft der Volksinitiative fordert nun den Ständerat auf, diese verfassungswidrigen Schlupflöcher in der Sommersession zu stopfen und damit unsere Kinder und Jugendlichen vor der schädlichen Tabakwerbung zu schützen, wie es auch die Bundesverfassung verlangt.